Was Sie sonst noch wissen sollten:

Stichwörter:

  • Arbeitsschutzgesetz: Ist die gesetzliche Grundlage des gesamten Arbeitssicherheitsrechts, wurde 1996 im Parlament verabschiedet, es erfüllt die europaweit gültige EU-Norm.
  • Betriebsarzt Arbeitsmedizin: Ist ebenfalls unter Vertrag zu nehmen, unterstützt den Arbeitgeber hinsichtlich spezifisch arbeitsmedizinischer Aufgaben und Lösungen.
  • Betriebsanweisung Gefahrstoffe: Ist eine formalisierte Kurzfassung der Sicherheitsdatenblätter, sie informiert über das Gefährdungspotential des Produkts und über das korrekte Schutzverhalten der Verwender.
  • Betriebssicherheitsverordnung: Sie regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar.
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: Ist von jedem Betrieb mit mindestens 1 Beschäftigtem unter Vertrag zu nehmen und übernimmt die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz.
  • Gefährdungsbeurteilung: Ist die systematische Ermittlung aller denkbaren Gefährdungen und ihre quantifizierte Bewertung sowie Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Mängeln.
  • Gefahrstoffkataster: Ist die zentrale Auflistung aller eingesetzten Chemikalien mit Angabe der wichtigsten Fakten aus den Sicherheitsdatenblättern und mit Hinweis auf die Erfordernis einer produktbezogenen Betriebsanweisung.
  • Psychische Belastungen im Betrieb: Sind mittlerweile zwingender Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Die Krankenstatistiken der vergangenen Jahre zeigen eine enorme Zunahme dieses Krankheitsbildes. Zählt deshalb zu den drei zentralen Arbeitsschutzzielen im Zeitraum 2013 – 2018.
  • Sicherheitsbeauftragter: Ist bei Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten aus dem Mitarbeiterkreis zu bestimmen. Dieser Mitarbeiter erhält eine 2-3 tägige Seminarausbildung bei der Berufsgenossenschaft oder aber auch durch uns. Dank seiner Betriebskenntnis kann er dem Arbeitgeber wertvolle Hinweise auf Mängel und Gefahrsituationen geben.
  • Unterweisung: Ist das zentrale Mittel zur Bewußtmachung der Gefährdungssituationen und zur Information über gefahrminimierendes Verhalten der Beschäftigten. Muss mindestens jährlich erfolgen.

Benötigen Sie mehr Informationen zu unseren Leistungen? Sprechen sie uns an! Wir beraten Sie gerne und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.