Wen Salz-Arbeitsschutz ausbildet

Wir bieten folgende Aus- und Weiterbildungen bzw. Schulungen an:

  • Flurförderzeug-Bediener (Gabelstapler)
  • Hubarbeitsbühnen-Bediener
  • Kranführer
  • Anschläger
  • Ersthelfer (nach DGUV Vorschrift 1)
  • Motorsägen- Bediener
  • Mitgänger geführte Flurförderzeuge (Ameisen)
  • Befähigte Person zur Prüfung von Leitern
  • Befähigte Person zur Prüfung von Regalen
  • Befähigte Person zur Prüfung von Fenstern, Türen und Toren
  • Befähigte Person zur Prüfung zur Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Fachkraft für Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
  • Fachkundelehrgang nach TRGS 521
  • Brandschutzhelfer
  • Räumungshelfer nach SBauVO NRW §42
  • SCC-Schulungen nach Dokument 016, 017 und 018
  • PSA-Unterweisungen

Unsere Qualifikationen

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator (SiGeKo)
  • Sachverständiger im Veranstaltungsbereich
  • Sicherheitsdienstleistungen im Veranstaltungsbereich

Gabelstaplerfahrer-Ausbildung

Wir wollen Ihnen helfen, sowohl die Kosten, als auch die Ausfallzeit gering zu halten und bieten deshalb individuelle auf Ihre Wünsche zugeschnittene Konzepte zum Erwerb der „Fahrerlaubnis“ für Gabelstapler an. Die Notwendigkeit einer solchen Ausbildung wird durch die Unfallstatistik bestätigt, da Fahr- und Bedienungsfehler an der ersten Stelle bei Unfällen mit Gabelstaplern platziert sind. Unkenntnis über Gewichtsverlagerung, Hebelgesetz und Fliehkräfte, sowie Unachtsamkeit der Fahrer und die Unkenntnis über die Handhabung der zu bewegenden Güter tun das Übrige. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vorbeugenden Unfallschutzes mit kraftbetriebenen Flurförderzeugen den Grundlehrgang / Aufbaulehrgang / und die jährliche Unterweisung an.

Grundsätze für die Auswahl, Ausbildung und den Befähigungsnachweis von Gabelstaplerfahrern sind die berufsgenossenschaftliche Vorschrift D27 (DGUV Vorschrift 68), der BG-Grundsatz 925 (DGUV Grundsatz 308-001), als auch die VDI 3632. Hierauf aufgebaut sind die Inhalte unserer anpassungsfähigen, flexiblen Ausbildungen, die uns in die Lage versetzen, diese Schulungen auch innerhalb Ihres Betriebes durchzuführen.

Auch an Wochenenden!

Gabelstaplerfahrerausbildung – Grundlehrgang

Ausbildung, Befähigung und die körperliche Eignung werden in der DGUV Vorschrift 68 §7 „Flurförderzeuge“ von den Berufsgenossenschaften gefordert. Damit richten sich folgende Anforderungen an den zukünftigen Gabelstaplerfahrer:

  • mindestens 18 Jahre alt,
  • die körperliche Eignung sollte durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, der G 25 nachgewiesen sein (vom Arbeitgeber zu veranlassen und zu bezahlen).
Dauer der Ausbildung in der Regel:
  • 1 Tag (8 Unterrichtseinheiten) für Teilnehmer mit bereits praktischen Kenntnissen
  • 2 Tage (16 Unterrichtseinheiten) für Anfänger
Ort der Ausbildung:
  • Die Ausbildung findet in Ihrem Betrieb statt
Gruppengrößen:
  • 3-8 Teilnehmer

 

Ausbildungsinhalte (Auszüge):
  1. theoretischer Ausbildungsteil
  • DGUV Vorschrift 1 / DGUV Vorschrift 68
  • Hauptbauteile eines Gabelstaplers
  • Standsicherheit des Gabelstaplers
  • Innerbetriebliche Arbeitsanweisungen
  • Erfolgskontrolle mittels eines schriftlichen Tests

 

  1. praktischer Ausbildungsteil
  • Sicherheitskontrolle am Gabelstapler
  • Fahrten mit und ohne Last
  • Ein- und Ausstapeln von Lasten
  • Richtiges Abstellen des Gabelstaplers
  • Fahrprüfung in Einzelabnahme

Gabelstaplerfahrerausbildung – Aufbaulehrgang

Dieser Lehrgang dient der Gefahrenvorbeugung, riskante Verhaltensweisen aufzudecken, Wissenslücken zu schließen und verschiedene spezifische und individuelle Möglichkeiten im Einsatz des Gabelstaplers aufzuzeigen.

Aufbauend auf den Grundlehrgang beinhaltet dieser Lehrgang gleichzeitig die gem. DGUV Vorschrift 1 vorgeschriebene regelmäßige Unterweisung.

Dauer der Ausbildung:
  • ½ Tag (4 Unterrichtseinheiten)
Ort der Ausbildung:
  • Die Ausbildung findet in Ihrem Betrieb statt
Gruppengrößen:
  • 3-8 Teilnehmer

 

Ausbildungsinhalte (Auszüge):
  1. theoretischer Ausbildungsteil
  • Pflichten des Gabelstaplerfahrers gem. DGUV Vorschrift 68 Analyse von Staplerunfällen
  • Rechtsfolgen und Haftung bei Schäden
  • Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen

  1. praktischer Ausbildungsteil
  • gemeinsame Betriebsbegehung
  • Erkennen von Gefahrstellen
  • Tipps und Ratschläge im Umgang mit Gabelstaplern

Gabelstaplerfahrerausbildung – Jährliche Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.

Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

Im Allgemeinen sind Gabelstaplerfahrer wie alle anderen Beschäftigten auch gem. DGUV Vorschrift 1 §7 Abs.2 mindestens einmal über die bei Ihrer Tätigkeit auftretenden Maßnahmen zu unterweisen.

In die Unterweisung ist der Inhalt der Betriebsanweisung aufzunehmen und der Zeitpunkt der Unterweisung durch Unterschrift zu bestätigen.

Die Aufforderung zur jährlichen Unterweisungen für Gabelstaplerfahrer bezieht sich außerdem auf die BGV D 27 § 5 (Betriebsanweisung) Abs.2 DA.

Gruppengrößen:
  • 3-8 Teilnehmer

 

Abfrage der bereits vorhandenen Kenntnisse:
  • Pflichten des Gabelstaplerfahrers gem. DGUV Vorschrift 68
  • Unfallgeschehen und Berichte von Staplerunfällen
  • Rechtsfolgen und Haftung bei Schäden
  • Innerbetriebliche Arbeitsanweisungen
  • Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
  • Praktischer Teil
  • Gefahrstellen
  • Tipps und Ratschläge im Umgang Gabelstaplern